
LEISTUNGEN
Am Anfang steht die Idee
Wir entwickeln mit Ihnen Ideen, von den ersten Entwürfen bis zur Abklärung des Baurechts. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Erfolgsbewertung und aussagekräftige Marktanalysen.
Der richtige Baugrund
Wie sind Grundstücke zu bewerten und wie sichern Sie sich Ihren Wunschgrund? Unsere Sachverständigen begleiten Sie und geben Ihnen die nötige Verhandlungssicherheit, bis zur schriftlichen Fixierung.
Konzeption
Der Erfolg eines Projekts hängt von vielen Faktoren ab. Die Kunst ist sie alle im Auge zu behalten, sie richtig zu bewerten und zielgerichtet zu gewichten. Wir erstellen für Sie Machbarkeitsstudien und erbringen Nachweise zur Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit. Eine detaillierte Aufstellung sichert die Erkenntnisse abschließend für Sie ab.
Risikominimierung
Die Risikoanalyse ist ein wichtiger Baustein unserer Arbeit.
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Detaillierte Berechnungen und eine genaue Überprüfung der Rahmenbedingungen begrenzen Ihre Kostenrisiken. Für unkalkulierbare Situationen erhalten Sie Kostenprognosen.
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Das frühzeitige Einbinden von öffentlichen Stellen und Spezialisten halten die Zeit- und Genehmigungsrisiken klein.
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Boden- und Baugrundrisiken schließen wir durch Voruntersuchungen und/oder vertragliche Regelungen aus. Altlasten, Kontaminationen oder ungünstige Baugrundverhältnissen können sonst zu erheblichem Mehraufwand führen und das Projekt im Extremfall scheitern lassen.
Vertragliche Fixierung
Welche Notar und Jurist ist für Sie der Richtige? Worauf müssen Sie bei der Vertragsgestaltung achten? Wir stehen Ihnen mit all unserem Wissen und mit unserem Netzwerk zur Seite. Für die notwendige Planerleistung erhalten Sie einen gänzlich und inhaltlich schützenden Vertrag, der zwischen den Parteien abgestimmt wird.
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Der Werkplan ist der zweite wichtige Schritt zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Mit einem Maßstab von 1:50 ist er wesentlich detaillierter als der Genehmigungsplan, der der Baubehörde für die Zulassung vorgelegt wird und er legt den Fokus auf technische Angaben, die für die Bauausführung wichtig sind. Er enthält genaue Inhalte, Maßangaben und Schnittdarstellungen des Umbaus oder des geplanten Gebäudes.
Dazu gehören auch Abbildungen und Maße zu einzelnen Konstruktionsteilen und Tragwerk, Heiz- und Lüftungssysteme, Sanitär- und Elektroinstallation sowie gegebenenfalls bauphysikalische und bautechnische Anforderungen, wie Schall- oder Wärmeschutz und Angaben zur Qualität, Beschaffenheit, Toleranz und Verarbeitung von Materialien. Der Werkplan stellt die Informations- und Kommunikationsgrundlage aller Projektbeteiligten während der Bauphase dar.
Der Werkplan entspricht der Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Ausschreibung
Die Ausschreibung ermöglicht es, durch Preis- und Qualitätsvergleich, die besten und günstigsten Angebote für die Gewerke zu finden. Die offene Ausschreibung richtet sich an alle Anbieter, die beschränkte schränkt den Kreis durch eine Bieterliste ein. Das Grundleistungsbild für eine Ausschreibung umfasst im Wesentlichen
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den Vergabeterminplan,
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die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nach Leistungsbereichen und die Ermittlung und Zusammenstellung der Mengen auf Grundlage des Werkplans und der Einschätzung der an der Planung fachlich Beteiligten,
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die Abstimmung und Koordination der Schnittstellen der Leistungsbeschreibungen,
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die Kostenermittlung auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse,
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die Kostenkontrolle durch den Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Leistungsabrechnung,
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das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche.
Die Ausschreibung entspricht Leistungsphase 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Vergabe
Unser Büro prüft und wertet den Bieterrücklauf auf Leistungen und Angemessenheit der Preise, führt mit Ihnen Bietergespräche durch und unterstützt die Verhandlungen. Für die Vergabe erarbeiten wir Entscheidungshilfen.
Das gesamte Vergabeverfahren wird von uns koordiniert und dokumentiert und für alle Leistungsbereiche erstellen wir die Vertragsunterlagen.
Die Ausschreibung entspricht Leistungsphase 7 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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Unser Bauleiter ist für Sie vor Ort auf der Baustelle. Er koordiniert und prüft fortwährend die Ausführungen der beteiligten Firmen und deren Schnittstellen, damit alles planmäßig umgesetzt wird und abschließend alles Ihren Ideen und Erwartungen entspricht. Eine Aufgabe die vom ersten Spatenstich an bis zur Übergabe ein hohes Maß an Präsenz, Kompetenz und Achtsamkeit erfordert. So können Sie dem Ganzen entspannt entgegensehen.
Der Bauleiter übernimmt für Sie
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die technische Überwachung,
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die Übereinstimmung der Ausführungen mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, mit den Verträgen und den Ausführungsunterlagen,
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die Überwachung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
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die Koordination aller an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
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die Überwachung des Terminplans,
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die Dokumentation des Bauablaufs,
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das gemeinsame Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
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das Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen,
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die Kostenkontrolle durch das Prüfen der Rechnungen, Auftragssummen und Nachträge der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen,
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die Kostenfeststellung, B. nach DIN 276
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die Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einschließlich der Feststellung von Mängeln und der Abnahmeempfehlung,
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den Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran,
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die systematische Dokumentation, zeichnerische Darstellungen und rechnerische Bilanzierung des Objekts,
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die Übergabe des Objekts,
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die Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
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die Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
Die Bauleitung entspricht Leistungsphase 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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Bauherrenvertretung
Der Bauherr kann als Laie die laufend anstehenden Entscheidungen hinsichtlich ihrer Wertigkeit und Nachhaltigkeit oft schwer abschätzen. Die Beratung durch andere Projektbeteiligte birgt dann Risiken. Durch ihre operative Rolle im Projekt, als Planer oder Ausführende, besteht ein Interessenkonflikt. Das ist allein schon durch die Tatsache gegeben, dass üblicherweise alle Projektbeteiligten nach Höhe der Baukosten abgerechnet werden.
Der Bauherrenvertreter ist ein loyales und lösungsorientiertes Bindeglied zwischen dem Bauherrn und dem Projektteam oder dem Generalunternehmer. Er handelt ausschließlich im Sinne des Bauherren und unter Einhaltung der vereinbarten Projektziele. Die Hintereder Ingenieur GmbH übernimmt dabei auch alle Aufgabe, die der Eigentümer grundsätzlich zur Verfügung stellen muss. Das betrifft etwa die Regelung von Grunddienstbarkeiten, von nachbarschaftliche Durchführungsvereinbarungen, städtebauliche Abstimmungen oder Nutzungskonzepten.
Zur Qualitätssicherung verfügen unsere Bauherrenvertreter neben der fundierten bautechnischen Ausbildung und ausreichend Praxiserfahrung auch über baurechtliche, betriebswirtschaftliche und mediatorische Kenntnisse. Kompetenz, die sich von der ersten Stunde an bezahlt macht, denn sie spart Geld, Zeit und Ärger.
Monitoring
Während des Bauverlaufes muss permanent sichergestellt werden, dass Anforderungen, Ausführungen und Leistungen vorgabe- und vertragsgemäß umgesetzt werden. Der kontinuierliche Abgleich des Baufortschritts gegen die ursprüngliche Planung ermöglicht uns frühzeitig Engpässe und Risiken zu erkennen und Optimierungsmaßnahmen einzuleiten.
Das reduziert die Laufzeit und steigert wesentlich die Erfolgsquote, auch hinsichtlich der verbauten Qualität. Ein Monitoring ist besonders bei Projekten zu empfehlen, die über einen Generalunternehmer (GU) abgewickelt werden.
Verkehrswert und Marktpreis? Wo liegt der Unterschied? Die Begriffe werden selten richtig verwendet.
Der Verkehrswert gibt die Summe an, die nach „harten“ Fakten, sprich der Wertermittlungsverordnung und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen berechnet wird. Der Marktpreis ist die Summe, die aufgrund der Marktlage erzielt wird. Sie können also abweichen.
Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert und geben eine realistische Einschätzung über den zu erzielenden Marktpreis, als unabhängiges Ingenieurbüro und nicht unter der Prämisse zur Vermarktung.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen, benötigt man professionelle Hilfe, um sein gutes Recht durchzusetzen.
Fehlende Sachkunde bei Planern und Ausführenden sind die häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Wir erstellen private Sachverständigengutachten, mit denen Sie in die Verhandlung gehen können.
Mit guten Aussichten auf Erfolg und ohne lange Rechtsstreitwege.
Unsere Fachgebiete:
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Bauschäden am Massivbauwerk
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Bauschäden an Oberflächen, wie Verputze und Dämmsysteme
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Wasser- und Feuchteschäden
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Bauschäden an Wärme- und Schallschutz
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